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  1. Besondere öffentliche Interessen
    Fiskalische Interessen des Bundes und der Länder, Schutz vertraulich übermittelter oder erhobener Informationen, Informationen der Nachrichtendienste und in Verbindung mit der Aufgabenwahrnehmung nach den Sicherheitsüberprüfungsgesetzen

    , 30.01.2018, 15 A 28/17, Rn. 136 – Sozialdaten bei Insolvenz; OVG Münster, 21.11.2018, 15 A 861/17, , 30.01.2018, 15 A 28/17, Rn. 134 – Sozialdaten bei Insolvenz; OVG Münster, 21.11.2018, 15 A 861/17, , 30.01.2018, 15 A 28/17, Rn. 136 – Sozialdaten bei Insolvenz; OVG Münster, 21.11.2018, 15 A 861/17, \_\_blob=publicationFile&v=9, abgerufen am 02.05.2023).↩︎ OVG Münster, 22.05.2019, 15 A 873/18, Rn . 126 – Akteneinsicht in ein Kartellverwaltungsverfahren.↩︎ OVG Münster, 22.05.2019, 15 A 873/18, Rn.

  2. Der Informationsbegriff nach den Umweltinformationsgesetzen
    In diesem Kapitel gibt die Autorin einen Überblick über die Tatbestandsmerkmale des Umweltinformationsbegriffs aus § 2 Abs. 3 UIG.

    EL 2019, § 2 UIG Rn. 31; OVG Münster, 01.03.2011, 8 A 2861/07 – Informationen über Zahlungen aus dem EL 2019, § 2 UIG Rn. 31; OVG Münster, 01.03.2011, 8 A 2861/07 – Informationen über Zahlungen aus dem EL 2019, § 2 UIG Rn. 31; OVG Münster, 01.03.2011, 8 A 2861/07 – Informationen über Zahlungen aus dem OVG Münster, 04.07.2022, 15 A 4113/19 – Informationen über die Tätigkeit des sog. , Beratung und Verabschiedung eines Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes; OVG Münster, 30.08.2016,

  3. Rechtsschutz
    Dieses Kapitel gibt einen Überblick über die Rechtsschutzmöglichkeiten bei (teilweiser) Ablehnung von Anfragen nach Informationsfreiheits- und Transparenzgesetzen, sowohl gegen staatliche Stellen als auch gegen Privatrechtssubjekte.

    Beispiel: Kläger aus Münster klagt gegen Innenministerium NRW, das für ganz NRW zuständig ist. Zuständig ist das VG Münster. Verlust des Fraktionsstatus als Grund für ein Nichtabwartenkönnen des Informationsbegehrens; OVG Münster , Rn. 49 ff. – Einsichtnahme in eine Verfahrensakte zu einem Fusionskontrollverfahren.↩︎ OVG Münster in einem Verfahren vor dem BVerfG; OVG Berlin-Brandenburg, 21.11.2019, 6 S 47.19, Rn. 16 f.; OVG Münster

  4. Verfahren
    Der Beitrag stellt das Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit Anträgen auf Informationszugang von der Antragstellung bis zur Entscheidung umfassend dar.

    Das OVG Münster hat jedoch zum IFG des Bundes entschieden, dass das Bundesinnenministerium nicht grundsätzlich unter Hinweis darauf, dass die Motive für die Antragstellung unerheblich seien, richtig gestellt: OVG Münster III. 1. a) aa).↩︎ OVG Münster, 15.06.2022, 16 A 858/21, Rn. 60 – Verwarnung BfDI I.↩︎ So auch Auflage 2017, § 7 Rn. 22.↩︎ OVG Münster, 15.06.2022, 16 A 857/21 – Verwarnung BfDI II.↩︎ VG Informationen er gerichtet ist.↩︎ Oder nach § 1 SIFG, das auf § 7 IFG Bezug nimmt.↩︎ OVG Münster

  5. Verfahrensbezogene Ablehnungsgründe
    Den Ablehnungsgründen, die in diesem Kapitel unter dem Oberbegriff verfahrensbezogene Ablehnungsgründe behandelt werden, ist gemeinsam, dass sie die Entscheidungsprozesse oder Verfahren schützen sollen.

    Ob sie entgegen dem Wortlaut dennoch einzubeziehen sind, hat das Oberverwaltungsgericht Münster bisher a) Beratung Der Begriff der Beratung setzt zunächst Kommunikation zwischen mindestens zwei Personen ZPO: OVG Münster, 19.06.2002, 21 B 589/02, Rn. 24 – Auskunftsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz Berlin, 17.10.2022, 2 K 262/21, Rn. 22 – Staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren.↩︎ OVG Münster 30.03.2017, 7 C 19/15, Rn. 10 – Vorgänge im Zusammenhang mit einem Gesetzgebungsverfahren.↩︎ OVG Münster

  6. Öffentliche Sicherheit
    Dieser Beitrag behandelt die Ausnahmen von Informationszugangsansprüchen aus Gründen der öffentlichen Sicherheit. Die Autorin stellt u.a. die Regelung des Informationsfreiheitsgesetzes auf Bundesebene dar.

    Insbesondere als Konsequenz von Informationsanfragen kann nicht jeder bloße Nachteil für die Verwaltung In allgemeinerer Hinsicht zeichnet diese Rechtsprechung ein Bild von Bürger*innen als der Verwaltung Die Befürchtung, die beteiligten Unternehmen könnten zukünftig weniger bereitwillig ihre Daten teilen Ed. 2021, § 8 UIG Rn. 17.↩︎ OVG Münster, 03.08.2010, 8 A 283/08, Rn. 46 – Anspruch auf Zugang zu Rn. 78.↩︎ EuGH, 28.07.2011, C-71/10, Rn. 26 ff. – Ausnahmen vom Recht auf Zugang.↩︎ OVG Münster

  7. Schutz des geistigen Eigentums und von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen
    Der Abschnitt gibt einen Überblick über die Vorgaben von Informationsfreiheitsgesetzen zum Schutz von geistigem Eigentum und von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, erläutert die Definitionen einschlägiger Begriffe und stellt einschlägige Konstellationen dar.

    verbunden war und denen keine individuelle Gestaltung innewohnt, die einen Schutz rechtfertigen würden Für den Informationsanspruch ist diese Einordnung deshalb von Bedeutung, da geschützte Werke von Dritten , dass auch ein berechtigtes Interesse des Geheimnisinhabers an der Nichtverbreitung der Information auch die Erwägungen BVerfG, 14.03.2006, 1 BvR 2087/03, Rn. 85 – Grundrechtsfähigkeit Telekom; OVG Münster Abs. 1 S. 1 Nr. 3 UIG: BVerwG, 25.07.2013, 7 B 45/12, Rn. 16 – Zugang zu Umweltinformationen; OVG Münster

  8. Schutz personenbezogener Daten
    Der Abschnitt vermittelt einen Überblick über die Vorgaben von Informationsfreiheitsgesetzen zum Schutz von personenbezogenen Daten. Diese werde näher bestimmt, um anschließend die Abwägung von Geheimhaltungsinteressen und Offenbarungsinteressen zu beschreiben.

    Dieser Sozialbezug ermöglicht eine Informationsverarbeitung und -verbreitung, soweit ein hinreichend Substantiierung von Kausalität und Schadenshöhe in wettbewerbsrechtlichem Schadensersatzprozess: OVG Münster Saarland, 11.06.2018, 2 A 452/17 – Einsichtverlangen in Fraktionsrechenschaftsberichte Rn. 48; OVG Münster Nach: OVG Münster, 23.06.2003, 8 A 175/03 – Akteneinsichtsanspruch - rechtliches Interesse Rn. 12, 14 NRW, 06.02.2019, 15 E 1026/18 – Mitglieder eines Familiensenats des Oberlandesgerichts Rn. 49; OVG Münster

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